|
|
Hat SDI die Auflagen fristgerecht erfüllt?Im Prinzip ja, aber nur zur Hälfte. Deshalb bleibt die CDU im Prinzip bei ihrer Meinung vom 18.02.2004, aber sie gewährt SDI die "allerletzte" Frist bis zum 28.04.2004. Am 18.02.2004 wurde SDI eine letzte Frist gesetzt bis zum 05.03.2004 die Verfügungsberechtigung vorzulegen und ein Planungsbüro für den VEP zu benennen. Aber beim Pokern darf man nicht so schnell die Karten auf den Tisch legen. Also wird nur das Planungsbüro benannt. Wollen wir doch mal sehen, wie die Mitspieler reagieren. Sie reagieren wie geplant: die Frist wird wieder verlängert. Hilden darf gespannt sein, mit welchem Trick die nächste, die "allerletzte" Frist umschifft wird ohne die Karten auf den Tisch zu legen. Denn nach der "allerletzten" Frist kommen noch viele aller-allerletzte Fristen. Das wissen wir von Tollcollect... |