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Samstag, 11.10.2003
Hier die gemeinsame Presseerklärung von
ADFC, BUND und MUT zum Ausgang der Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster
zum Bebauungsplan Giesenheide
Von halben und von ganzen Wahrheiten ...
Die Klage vor dem OVG wurde in der Tat vom Kläger zurückgezogen.
Lediglich darüber hat Bürgermeister Scheib den Rat richtig informiert
Was Herr Scheib aber verschwieg, ist der Grund, warum die Stadt diesen
Vergleich mit dem Kläger schließen musste und ist der Preis, den die
Stadt dafür zu zahlen hat.
Und was er wohl auch vergaß zu erwähnen: Bis zum 7. November 2003 könnten
weitere Anlieger die Stadt mit einer eigenen Normenkontrollklage noch in
ein weiteres Verfahren mit wahrscheinlich dem gleichen Ausgang zwingen.
Wir - als die Klage unterstützende Vereine - haben Verständnis für die
persönliche Situation des Klägers, in der er sich gegen die kräfte- und
nervenaufreibende Fortführung des Verfahrens und für den Vergleich
entschied.
Aber wir widersprechen entschieden dem Eindruck, den die Stadt Hilden zu
erwecken versucht. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans
„Giesenheide“ ist geltendes Recht gleich mehrfach verletzt worden.
Im Juli 2003 gab es einen Ortstermin des Oberverwaltungsgerichts Münster
in der Giesenheide.
Richter Thewes schlug den Prozessparteien vor, einen Vergleich zu schließen.
Dabei machte er deutlich, dass seiner Einschätzung nach bei einer Weiterführung
des Prozesses mit hoher Wahrscheinlichkeit die Stadt Hilden den Saal als
Verlierer und ohne gültigen Bebauungsplan verlassen würde. Zwar wäre
die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung noch mit einer Nachbesserung
zu heilen gewesen. Auch vom Gericht festgestellte Fehler bei der
Ausgleichsberechnung hätten nicht ausgereicht, den Bebauungsplan zu
kippen. Aber der Umstand, dass die Stadt Hilden die Wohnbereiche des Klägers
– immerhin ehemalige landwirtschaftliche Betriebe - schlechterdings zu
gewerblichen Betriebswohnungen erklärt hatte, wurde als nicht zu
heilender Rechtsfehler angesehen, der den Bebauungsplan zu Fall gebracht hätte.
Mit dem rechtsfehlerhaften Bebauungsplan konnte auch die Abwägung und
Entscheidung des Rates nur als falsch zurückgewiesen werden.
Nach dieser Ohrfeige im Ortstermin war die Stadt Hilden sehr bemüht,
durch einen Vergleich eine öffentliche Blamage abzuwenden. Nachdem die
Stadt vorher den Kläger als Eigentümer einer erheblichen Fläche in der
Giesenheide mit in Aussicht gestellten Anschlussgebühren in untragbaren
Größenordnungen konfrontiert hatte, schlug die Stadt einen Vergleich
vor, der den Kläger zur Zustimmung bewegte.
Das Gericht war auch zufrieden, brauchte man doch 14 Aktenordner nicht
mehr im Einzelnen durcharbeiten und die mündliche Verhandlung der
Normenkontrollklage konnte gestrichen werden.
Die von uns zugesagte finanzielle
Beteiligung an den Prozess- und Anwaltskosten brauchten wir nicht zu
leisten.
Was die Stadt oder eine ihrer Gesellschaften wie die GkA dieser Vergleich,
der durch rechtliche Verfahrens- und Abwägungsfehler gegen die
Einwendungen von uns und anderen Hildener BürgerInnen erkauft wurde, nun
letztlich kostet, das sollte die Presse die Verantwortlichen nun fragen.
Als Antwort erwarten wir den von Bürgermeister Günter Scheib so sehr
geliebten Hinweis auf den Datenschutz.
Doch das Interesse an Geheimhaltung dürfte wohl ausschließlich auf
Seiten der Stadtspitze und der Ratsmitglieder liegen. Sie haben die Fehler
bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und damit auch die Kosten des
Vergleichs zu vertreten.
Wir werden keine Zahlen nennen. Aber Bürgermeister Scheib und die
Ratsmitglieder werden sich wohl über Größenordnungen im vermutlich
sechsstelligen Bereich unterhalten müssen und darüber, wie diese im
Haushalt unterzubringen sind.
Georg Blanchot Dieter Donner
Ursula Probst
Für den ADFC Für den BUND Für MUT e.V.
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