Samstag, 11.10.2003

Hier die gemeinsame Presseerklärung von ADFC, BUND und MUT zum Ausgang der Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zum Bebauungsplan Giesenheide 

Von halben und von ganzen Wahrheiten ...


Die Klage vor dem OVG wurde in der Tat vom Kläger zurückgezogen. Lediglich darüber hat Bürgermeister Scheib den Rat richtig informiert

Was Herr Scheib aber verschwieg, ist der Grund, warum die Stadt diesen Vergleich mit dem Kläger schließen musste und ist der Preis, den die Stadt dafür zu zahlen hat. 
Und was er wohl auch vergaß zu erwähnen: Bis zum 7. November 2003 könnten weitere Anlieger die Stadt mit einer eigenen Normenkontrollklage noch in ein weiteres Verfahren mit wahrscheinlich dem gleichen Ausgang zwingen.
Wir - als die Klage unterstützende Vereine - haben Verständnis für die persönliche Situation des Klägers, in der er sich gegen die kräfte- und nervenaufreibende Fortführung des Verfahrens und für den Vergleich entschied. 
Aber wir widersprechen entschieden dem Eindruck, den die Stadt Hilden zu erwecken versucht. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Giesenheide“ ist geltendes Recht gleich mehrfach verletzt worden.
Im Juli 2003 gab es einen Ortstermin des Oberverwaltungsgerichts Münster in der Giesenheide. 
Richter Thewes schlug den Prozessparteien vor, einen Vergleich zu schließen. Dabei machte er deutlich, dass seiner Einschätzung nach bei einer Weiterführung des Prozesses mit hoher Wahrscheinlichkeit die Stadt Hilden den Saal als Verlierer und ohne gültigen Bebauungsplan verlassen würde. Zwar wäre die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung noch mit einer Nachbesserung zu heilen gewesen. Auch vom Gericht festgestellte Fehler bei der Ausgleichsberechnung hätten nicht ausgereicht, den Bebauungsplan zu kippen. Aber der Umstand, dass die Stadt Hilden die Wohnbereiche des Klägers – immerhin ehemalige landwirtschaftliche Betriebe - schlechterdings zu gewerblichen Betriebswohnungen erklärt hatte, wurde als nicht zu heilender Rechtsfehler angesehen, der den Bebauungsplan zu Fall gebracht hätte. Mit dem rechtsfehlerhaften Bebauungsplan konnte auch die Abwägung und Entscheidung des Rates nur als falsch zurückgewiesen werden.
Nach dieser Ohrfeige im Ortstermin war die Stadt Hilden sehr bemüht, durch einen Vergleich eine öffentliche Blamage abzuwenden. Nachdem die Stadt vorher den Kläger als Eigentümer einer erheblichen Fläche in der Giesenheide mit in Aussicht gestellten Anschlussgebühren in untragbaren Größenordnungen konfrontiert hatte, schlug die Stadt einen Vergleich vor, der den Kläger zur Zustimmung bewegte. 
Das Gericht war auch zufrieden, brauchte man doch 14 Aktenordner nicht mehr im Einzelnen durcharbeiten und die mündliche Verhandlung der Normenkontrollklage konnte gestrichen werden.

Die von uns zugesagte finanzielle Beteiligung an den Prozess- und Anwaltskosten brauchten wir nicht zu leisten.
Was die Stadt oder eine ihrer Gesellschaften wie die GkA dieser Vergleich, der durch rechtliche Verfahrens- und Abwägungsfehler gegen die Einwendungen von uns und anderen Hildener BürgerInnen erkauft wurde, nun letztlich kostet, das sollte die Presse die Verantwortlichen nun fragen. Als Antwort erwarten wir den von Bürgermeister Günter Scheib so sehr geliebten Hinweis auf den Datenschutz.
Doch das Interesse an Geheimhaltung dürfte wohl ausschließlich auf Seiten der Stadtspitze und der Ratsmitglieder liegen. Sie haben die Fehler bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und damit auch die Kosten des Vergleichs zu vertreten. 
Wir werden keine Zahlen nennen. Aber Bürgermeister Scheib und die Ratsmitglieder werden sich wohl über Größenordnungen im vermutlich sechsstelligen Bereich unterhalten müssen und darüber, wie diese im Haushalt unterzubringen sind. 

Georg Blanchot    Dieter Donner     Ursula Probst
Für den ADFC    Für den BUND   Für MUT e.V.