Auf der Zielgeraden
ausgebremst!
Die
Fakten:
·
Orttermin des OVG Münster in der Giesenheide im Juli
2003
·
Richter Thewes vom OVG Münster schlägt den
Prozess-Parteien vor, einen Vergleich zu schließen.
·
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte
die Stadt Hilden als Beklagte den Prozess verloren
·
Richter Thewes begründet seine Aussage mit den im
Bebauungsplan ausgewiesenen Betriebswohnungen, die keine sind.
·
Damit waren die Abwägungen des Rates fehlerhaft.
·
Der Kläger schließt der Stadt Hilden einen
Vergleich.
·
Der Termin 28.08.2003 zur mündlichen Verhandlung des
Normenkontrollverfahrens wird abgesagt.
·
14 Aktenordner mussten vom Gericht nicht bearbeitet
werden.
·
Noch bis zum 07.11.2003 könnten weitere Anlieger
Normenkontrollklage einreichen.
Unser
Resumee:
·
Wir haben alles versucht, was in unsere Macht lag.
·
Wir haben dem Kläger zu jeder Zeit während des
Verfahrens beigestanden.
·
Wir haben die Interessen von über 3.400 Bürgern
vertreten, die Grün- und Freiflächen in Hilden erhalten wollen –
auch die Giesenheide.
·
Natürlich sind wir bitter enttäuscht. Das Ziel den
Bebauungsplan zu stoppen, war so greifbar nahe.
·
Wir haben Verständnis für den Kläger, der dem
Vergleich zugestimmt hat.
Auch wenn die Giesenheide tot ist, wir
machen weiter – nur MUT
Unsere Themen:
·
Unterstützung von Bürgern bei Bebauungsplänen
·
Erhalt der wenigen noch vorhandenen Grün- und Feiflächen in Hilden,
·
Schutz von Natur und Landschaft
·
Erhalt der Lebensqualität
Denn
so steht es in unsere Satzung:
Zweck
des Vereins ist:
- die Erhaltung des Grüngürtel
von Hilden
- die Erhaltung der
Lebensqualität für die Hildener Bürgerinnen und Bürger
- der Schutz der Natur
und der Naherholungsgebiete in Hilden.
Das Alles ist für uns wichtig.