Samstag, 11.10.2003 

  "Giesenheide" - wo stehen wir heute?

Auf der Zielgeraden ausgebremst!

Die Fakten:

·        Orttermin des OVG Münster in der Giesenheide im Juli 2003
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Richter Thewes vom OVG Münster schlägt den Prozess-Parteien vor, einen Vergleich zu schließen.
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Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte die Stadt Hilden als Beklagte den Prozess verloren
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Richter Thewes begründet seine Aussage mit den im Bebauungsplan ausgewiesenen Betriebswohnungen, die keine sind.
·        Damit waren die Abwägungen des Rates fehlerhaft.
·        Der Kläger schließt der Stadt Hilden einen Vergleich.
·        Der Termin 28.08.2003 zur mündlichen Verhandlung des Normenkontrollverfahrens wird abgesagt.
·        14 Aktenordner mussten vom Gericht nicht bearbeitet werden.
·        Noch bis zum 07.11.2003 könnten weitere Anlieger Normenkontrollklage einreichen.

Unser Resumee:

·        Wir haben alles versucht, was in unsere Macht lag.
·        Wir haben dem Kläger zu jeder Zeit während des Verfahrens beigestanden.
·        Wir haben die Interessen von über 3.400 Bürgern vertreten, die Grün- und Freiflächen in Hilden erhalten wollen – auch die Giesenheide.
·        Natürlich sind wir bitter enttäuscht. Das Ziel den Bebauungsplan zu stoppen, war so greifbar nahe.
·        Wir haben Verständnis für den Kläger, der dem Vergleich zugestimmt hat.

Auch wenn die Giesenheide tot ist, wir machen weiter – nur MUT 

Unsere Themen:
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Unterstützung von Bürgern bei Bebauungsplänen
·        Erhalt der wenigen noch vorhandenen Grün- und Feiflächen in Hilden,
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Schutz von Natur und Landschaft
·        Erhalt der Lebensqualität

Denn so steht es in unsere Satzung:

Zweck des Vereins ist:

  • die Erhaltung des Grüngürtel von Hilden
  • die Erhaltung der Lebensqualität für die Hildener Bürgerinnen und Bürger
  • der Schutz der Natur und der Naherholungsgebiete in Hilden.

Das Alles ist für uns wichtig.