Erhaltung und Sicherung des Baudenkmals Bahnhof Hilden
Sehr geehrter Herr Scheib,
mit Sorge beobachte ich die Entwicklung des Zustandes des alten Bahnhofsgebäudes, das zum Jahresbeginn 2000 unter Denkmalschutz gestellt
wurde.
Seit die Deutsche Bahn AG das Empfangsgebäude 1995 an eine private Eigentümergemeinschaft verkauft hat, verfällt der Bahnhof zusehends. In
dieser Zeit wurden keine Sanierungsmaßnahmen getätigt. Erst nach der Unterschutzstellung durch die Eintragung in die Denkmalliste wurden das
Dach mit Dachpappe abgedeckt und die Fenster mit Brettern vernagelt. Inzwischen hat sich die Pappe an mehreren Stellen gelöst, so dass die
Witterung ihr zerstörerisches Werk beginnen konnte; in die oberen offenen Fensterhöhlen dringen Vögel, Regen und Wind ein. Der Putz der
Außenwände ist abgebröckelt und die Farbe blättert ab. Besonders erschreckend ist der Zustand der beiden niedrigen Anbauten. Hier wurden
die Scheiben zertrümmert und im Inneren Decken und Wände demoliert. Das Gebäude ist ungehindert der Zerstörung durch Witterung und Vandalen
ausgesetzt.
Nach der abgebrochenen Einrüstung des Gebäudes wurden ein Bauschuttcontainer und Müllgefäße zurückgelassen. Seit Monaten
verunstaltet herumliegender Müll den angrenzenden Fahrradabstellplatz. Nicht nur Ratten und Ungeziefer werden hierdurch angezogen, auch
Jugendliche wurden beobachtet, die Scheiben einwarfen, die Gebäudebeleuchtung beschädigten und mit Eisenstangen das Gebäudeinnere
zerstörten. Die Polizeiwache Hilden wurde mehrfach um Hilfe gebeten.
Der Zustand des verwahrlosten Bahnhofsgebäudes ist der Stadt nicht erst seit den Eingaben des Hildener Frauenforums im letzten Jahr bekannt.
Mittlerweile ist aber ein Zustand erreicht, der aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ein dringendes
Einschreiten erfordert.
Die Eigentümer des Bahnhofsgebäudes haben dieses Denkmal instand zu halten und vor Gefährdung zu schützen. Dies gebietet nicht nur Art. 14
Grundgesetz, sondern dazu sind sie nach Bauordnungsrecht und Denkmalschutzgesetz verpflichtet. Die Stadt als Untere
Denkmalbehörde muss endlich die notwendigen Anordnungen gemäß § 7 Denkmalschutzgesetz
bzw. den Bestimmungen des Bauordnungsrechtes treffen. Schließlich gibt es die Möglichkeiten des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes. Sollten die
Eigentümer nicht unverzüglich die notwendigen Maßnahmen treffen, muss die Stadt über eine Ersatzvornahme tätig werden.
Für die Beseitigung des Mülls hat die zuständige Abfallbehörde die Eigentümer als Zustandsstörer unverzüglich in Anspruch zu nehmen.
Nicht zuletzt ist auf die Durchsetzung der Verkehrssicherungspflicht für das Gebäude hinzuweisen. Bei einem so stark frequentierten Ort wie dem
Bahnhof tragen die Eigentümer die volle Verantwortung und Haftung für die von diesem Gebäude ausgehenden Gefahren, wie z.B. herabfallende
Bauteile.
Im Interesse der Erhaltung eines wertvollen Baudenkmals und der Wiederherstellung eines sicheren und geordneten Bahnhofsumfeldes bitte
ich Sie eindringlich, im Sinne meiner Anregungen tätig zu werden.
Die Ratsfraktionen und die örtliche Presse erhalten eine Ausfertigung dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Blanchot Hilden den 11.04.2002