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Dienstag, 26.03.2002:Bebauungsplan Giesenheide nichtig?Stadt riskiert SteuergelderObwohl gegen den Bebauungsplan Giesenheide Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht wurde, verfolgt die Stadtverwaltung weiter die Pläne zur Erschließung und Vermarktung des Geländes. Schnell sollen noch Aufträge in Millionen Höhe platziert werden. Wiederholt wurden in den vergangenen Wochen Vermessungstrupps auf den Feldern beobachtet. Die Bürgerinitiative MUT e.V. und die BUND-Ortsgruppe Hilden fordern die Stadtverwaltung auf, den Grundstückseigentümern und Bauinteressenten endlich reinen Wein einzuschenken und die weiteren Planungen ruhen zu lassen. Sollte sich das Gericht der Auffassung des renommierten Rechtsanwalts anschließen und den Bebauungsplan für nichtig erklären, sind alle erteilten Baugenehmigungen rechtswidrig. Da die Stadt Hilden für die im Bebauungsplanverfahren aufgetretenen Rechtsfehler verantwortlich ist, haftet sie für alle Kosten, die Eigentümern und Investoren im Vertrauen auf den Bestand ihrer Genehmigung entstanden sind. Als Fehlinvestition wird sich dann auch der für dieses Jahr geplante Umbau des Kreuzungspunktes Hochdahler Straße erweisen. Dass trotzdem weiter geplant wird, zeigt erneut, wie leichtfertig in den Reihen der Verwaltung mit Steuergeldern umgegangen wird. Der Versuch, vor einem Gerichtsurteil Tatsachen in der Giesenheide zu schaffen, wird die Hildener Bürgerinnen und Bürger teuer zu stehen kommen. |