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Sagen Sie Ihre Meinung zur Bebauung des HAT-Sportplatzgeländes mit einer Klinik und Wohnbebauung Noch bis zum 11. März 2002 können Sie Ihre Bedenken gegen die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes, der die Umwandlung der jetzigen Nutzung als Sportplatz in eine Fläche für Gemeinbedarf für gesundheitliche Zwecke (Klinik im Park). und Wohnbebauung zum Ziel hat, vorbringen. Dieser Plan liegt während der Dienststunden beim Fachbereich Planung, Sachgebiet Vermessung der Stadt Hilden im Rathaus, 4. Etage, Zimmer 441 zu jedermanns Einsicht aus. Sie können hier Ihre Bedenken zu Protokoll geben oder schriftlich einreichen - hier die Adresse: Stadt Hilden - Planungsamt - Am Rathaus1 - 40721 Hilden Ihre Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist wichtig, denn ohne eine solche Änderung, die dazu noch von der Bezirksregierung genehmigt werden muss, können auch die Bebauungspläne zur Klinik und der Wohnbebauung nicht rechtskräftig werden. Gründe, die gegen eine Bebauung des HAT-Platzes sprechen:
Sicher fallen Ihnen noch mehr Argumente ein. Nehmen Sie Ihr Mitsprache-Recht als Bürger dieser Stadt wahr und helfen Sie mit, dass Hilden eine lebens- und liebenswerte Stadt bleibt. bis 26. März 2002 liegt auch der Bebauungsplan Nr. 7A. 2. Änderung, der zunächst nur den Bau der Klinik zum Inhalt hat, offen. Sehen Sie sich auch diesen Plan bei der Stadtverwaltung an und teilen Sie auch hier nochmals Ihre Bedenken mit.
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