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Sagen Sie Ihre Meinung

zur  Bebauung des HAT-Sportplatzgeländes mit einer Klinik und Wohnbebauung

Noch bis zum 11. März 2002 können Sie Ihre Bedenken gegen die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes, der die Umwandlung der jetzigen Nutzung als Sportplatz in eine Fläche für Gemeinbedarf für gesundheitliche Zwecke (Klinik im Park). und Wohnbebauung zum Ziel hat, vorbringen.

Dieser Plan liegt während der Dienststunden beim Fachbereich Planung, Sachgebiet Vermessung der Stadt Hilden im Rathaus, 4. Etage, Zimmer 441 zu jedermanns Einsicht aus. Sie können hier Ihre Bedenken zu Protokoll geben oder schriftlich einreichen - hier die Adresse:

Stadt Hilden - Planungsamt - Am Rathaus1 - 40721 Hilden

Ihre Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist wichtig, denn ohne eine solche Änderung, die dazu noch von der Bezirksregierung genehmigt werden muss, können auch die Bebauungspläne zur Klinik und der Wohnbebauung nicht rechtskräftig werden.

Gründe, die gegen eine Bebauung des HAT-Platzes sprechen:

  1. Sportflächen sind in Hilden extrem knapp und dürfen nicht geopfert werden. Deshalb muss der HAT-Platz Sportfläche bleiben.
  2. Zusätzlicher Bedarf für eine Klinikfläche gibt es nicht, denn die Venenklinik hat jetzt bereits in etwa die gleiche Fläche zur Verfügung, wie sie am HAT-Platz umgewandelt werden soll.
  3. Durch den Kuhhandel zwischen Stadt, Klinik und Sportverein soll am Holterhöfchen Schulfläche (Fläche für den Gemeinbedarf) in ein Fitness-Studio mit Cafeteria umgeändert werden.
  4. Es hat bisher keine Beschwerden zu dem innerstädtischen Sportplatz gegeben. Deshalb gibt es keinen Grund, diese Nutzung im Flächennutzungsplan zu verändern.
  5. Die "Klinik im Park" ist an ihrem jetzigen Standort viel besser an den ÖPNV angeschlossen. Wurde hier eine behutsame Erweiterung mit Schonung und Sicherung der Bäume überhaupt in Erwägung gezogen?
  6. Hilden hat die im Flächennutzungsplan angestrebte höchste Einwohnerzahl von
    57 000 schon erreicht. Ein weiterer Anstieg ist nicht zu verkraften .

Sicher fallen Ihnen noch mehr Argumente ein. Nehmen Sie Ihr Mitsprache-Recht als Bürger dieser Stadt wahr und helfen Sie mit, dass Hilden eine lebens- und liebenswerte Stadt bleibt.

bis 26. März 2002 liegt auch der Bebauungsplan Nr. 7A. 2. Änderung, der zunächst nur den Bau der Klinik zum Inhalt hat, offen. Sehen Sie sich auch diesen Plan bei der Stadtverwaltung an und teilen Sie auch hier nochmals Ihre Bedenken mit.